|
Auszug aus Behördenmitteilung Bodengutachten Zur Prüfung eines Antrages zur wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Wasser sind Untersuchungsergebnisse zu den Untergrundverhältnissen, bei den zuständigen Behörden, vorzulegen. Eas sind Angaben zu den untenstehenden Punkten erforderlich. Die Untersuchungen werden durch geeignete Methoden am geplanten Versickerungsstandort erfasst. Angaben von Baugrunderkundungen aus der Umgegend können ergänzend geigefügt werden, sind allein aber nicht ausreichend. 1. Darstellung und Kurzbeschreibung allererbohrten Schichten/ Bodenhorizonte Die Bohrungen sind mindestens 2,00 m unter die Unterkante der Versickerungsanlage durchzuführen und auszuwerten. Insofern dabei Festgestein angetroffen wird, ist die Bohrung auf insgesamt 5,00 m unter die Unterkante der Versickerungsanlage zu erweitern. 2. Angaben der Wasserdurchlässigkeit (Kf-Wert in m/s) aller unter 1. angegebenen Schichten. 3. Angabe des aktuellen Grundwasserstandes und des (möglichen) Grundwasserschwankungsbereiches. 4. Geländeskizze, Ortsangabe und Geländespezifizierung (Hanglage o.ä.)
|